Der Bundesrat hat im Rahmen der Tierschutzgesetzes Revision eine Ausbildungspflicht gesetzlich verankert. Seit 1. September 2008 gilt für Hundehalter/innen eine Ausbildungspflicht. Die Tierschutzverordnung schreibt einen Theoriekurs von mindestens 4 Stunden sowie ein Praktisches Training von 4 Lektionen à Maximum 1 Stunde vor.
Wer Muss diese Kurse besuchen?
Es wird unterschieden zwischen Ersthundehalter/innen, das heisst Personen die neu einen Hund erwerben, sowie solche die bereits Hundebesitzer/innen sind/waren, nun aber einen neuen Hund erworben haben(ab 1. September 2008) oder dieses tun möchten.
- Ersthundehalter/innen müssen vor dem Erwerb einen Theoriekurs absolvieren.
- Sie besitzen/besassen schon einen Hund, dann müssen Sie nach dem Erwerb des neuen Hundes nur das praktische Training absolvieren. Diese Regelung ist unabhängig von Rasse, Grösse und Alters des neuen Hundes.
Die Ausbildungsvorschriften gelten seit 1. September 2008, es besteht jedoch eine Übergansfrist
vom 1. September 2008 bis 1. September 2010
Theoriekurse während der Übergangsfrist:
Neue Hundebesitzer die einen Hund nach dem 1.September 2008 erworben haben, müssen den Theoriekurs bis 1. September 2010 absolviert haben. Sie können den Theoriekurs in der Übergangsfrist auch nach dem Erwerb des Hundes absolvieren.
Ab 1. September 2010 müssen Neuhundehalter/innen vor dem Erwerb eines Hundes den Theoriekurs absolvieren.
Hundebesitzer die bereits einen Hund hatten/haben müssen die Theorieprüfung nicht absolvieren.
Praxiskurse während der Übergangsfrist:
Jede Person, auch die, die seit 1. September 2008 bereits Hundebesitzer/in war/ist, muss den Praxiskurs absolvieren.
Beim Erwerb eines neuen Hundes, müssen Sie innerhalb eines Jahres, ab Erwerb des Hundes einen praktischen Kurs absolvieren.
Leitziel des BVET:
Die Hundehalter lernen die tierschutzkonforme und gesellschaftsverträgliche Hundehaltung kennen.


