Der Bundesrat hat im Rahmen der Tierschutzgesetzes Revision eine Ausbildungspflicht gesetzlich verankert. Seit 1. September 2008 gilt für Hundehalter/innen eine Ausbildungspflicht. Die Tierschutzverordnung schreibt einen Theoriekurs sowie ein Praktisches Training vor.
Wer Muss diese Kurse besuchen?
Es wird unterschieden zwischen Ersthundehalter/innen, das heisst Personen die neu einen Hund erwerben, sowie solche die bereits Hundebesitzer/innen sind/waren, nun aber einen neuen Hund erworben haben (ab 1. September 2008) oder dieses tun möchten.
- Ersthundehalter/innen müssen vor dem Erwerb einen Theoriekurs absolvieren und innerhalb eines Jahress ab Kaufdatum einen pratischen Kurs besuchen.
- Sie besitzen/besassen schon einen Hund, dann müssen Sie nach dem Erwerb des neuen Hundes nur das praktische Training absolvieren.
Diese Regelung ist unabhängig von Rasse , Grösse und Alter des Hundes.
Leitziel des BVET:
Die Hundehalter lernen die tierschutzkonforme und gesellschaftsverträgliche Hundehaltung kennen.


