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Obligatorischer Sachkundenachweis (SKN)

 

Gesetzliche Grundlagen:

Der Bundesrat  hat im Rahmen der Tierschutzgesetzes Revision eine Ausbildungspflicht gesetzlich verankert. Seit 1. September 2008 gilt für Hundehalter/innen eine Ausbildungspflicht. Die Tierschutzverordnung schreibt einen Theoriekurs sowie ein Praktisches Training vor.

Wer Muss diese Kurse besuchen?
Es wird unterschieden zwischen Ersthundehalter/innen, das heisst Personen die neu einen Hund erwerben, sowie solche die bereits Hundebesitzer/innen sind/waren, nun aber einen neuen Hund erworben haben (ab 1. September 2008) oder dieses tun möchten.

  1. Ersthundehalter/innen müssen vor dem Erwerb einen Theoriekurs absolvieren und innerhalb eines Jahress ab Kaufdatum einen pratischen Kurs besuchen.
     
  2. Sie besitzen/besassen schon einen Hund, dann müssen Sie nach dem Erwerb des neuen Hundes nur das praktische Training absolvieren.

           Diese Regelung ist unabhängig von Rasse , Grösse und Alter des Hundes.


Leitziel des BVET:
Die Hundehalter lernen die tierschutzkonforme und gesellschaftsverträgliche Hundehaltung kennen.

Kursinhalte

Kursinhalt Theorie:
Wo kaufe ich einen Hund, Rassenkunde, welcher Hunde passt zu mir, Tierheimhund, Rassenhund oder Mischling, Gesundheit und Fütterung, Artspezifische Bedürfnisse, Lebensphasen und deren Bedürfnisse,  Rechtsgrundlagen, was kommt nach dem Erwerb eines Hundes auf den Hundehalter zu.

Kursinhalt Praktisch:
Tiergerechter Umgang, Körpersignale erkennen, Grundlagen der Erziehung, Lobwort, Blickkontakt, Laufen an der Leine, Abbruchsignal, Sitz und Platz mit Sichtzeichen, Rückruf, Auffälligkeiten erkennen.

Angebot

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